Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr PotsdamBus GmbH, Schopfheimer Allee 10, 14532 Kleinmachnow

§ 1 – Angebot und Vertragsabschluss –
1. Angebot des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nicht anderes vereinbart ist, freibleibend.
2. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, elektronisch oder mündlich erteilen.
3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung des Auftrags durch das Unternehmen zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrags ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.

§ 2 – Leistungsinhalt –
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgebend. § 1 Abs. 3 und § 3 bleiben unberührt. Die Leistung umfasst in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht: die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt, die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen, die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt, die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen, die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen. Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

§ 3 – Leistungsänderungen –
Leistungsänderungen durch das Busunternehmen sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Busunternehmer nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und sofern die Abweichungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Busunternehmens möglich. Sie bedürfen der Schriftform; es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.

§ 4 – Preis und Zahlungen –
Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis. Alle Nebenkosten (z.B. Straßen – und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer) sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigung entstehen, bleibt unberührt. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig.

§ 5 – Rücktritt und Kündigung durch den Besteller –
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat das Busunternehmen dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den es zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Mietpreis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Mietpreis unter Abzug des Wertes, der vom Busunternehmen ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendung des Fahrzeugs erzielten Erlöse. Das Busunternehmen kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:
Bei einem Rücktritt
bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10%
ab 29 Tage bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 25%
ab 10 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50%.

Der Entschädigungsanspruch entfällt, wenn der Rücktritt auf Leistungsänderungen zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind. Weitergehende Rechte des Bestellers bleiben unberührt.

Kündigung
Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt unumgänglich, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, den Vertrag zu kündigen In diesen Fällen ist das Busunternehmen verpflichtet, den Besteller auf dessen Verlangen hin zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung wegen höherer Gewalt im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den das Busunternehmen nicht zu vertreten hat Kündigt der Besteller den Vertrag, steht dem Busunternehmer eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten oder die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 6 – Rücktritt und Kündigung durch das Busunternehmen –
Rücktritt
Das Busunternehmen kann vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.

Kündigung
Das Busunternehmen kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer Kündigung nach Antritt der Fahrt, – beruhend auf höherer Gewalt -, ist das Busunternehmen auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf eine Beförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen Kündigt das Busunternehmen den Vertrag, steht ihm einen angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 7 – Haftung –
Das Busunternehmen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Das Busunternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, z.B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihm nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen Die Regelungen über die Rückbeförderung bleiben unberührt.

§ 8 – Beschränkung der Haftung –
1. Die Haftung des Busunternehmens bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Mietpreis (vgl. oben § 4) beschränkt. D.h. je betroffener Person ist die Haftung begrenzt auf den auf diese Person bezogenen Anteil am Mietpreis, multipliziert mit dem Faktor 3.
2. Werden Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht, wird je betroffenem Fahrgast bei Sachschäden bis € 4.000,– gehaftet. Übersteigt der auf den einzelnen Fahrgast bezogene anteilige Mietpreis, multipliziert mit dem Faktor 3, diese Summe, ist die Haftung auf die entsprechende Summe (anteiliger Mietpreis, multipliziert mit dem Faktor 3) begrenzt. Der § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderte Person € 1.000,– übersteigt.
3. Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Begrenzungen haben keine Gültigkeit, wenn der zu beurteilende Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

§ 9 – Gepäck und sonstige Sachen –
Gepäck in normalem Umfang und – nach Absprache – sonstige Sachen werden mit befördert. Für Schäden, die durch vom Besteller oder von seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller, wenn die Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm und/oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind.

§ 10 – Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste –
Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen entweder die Mitfahrgäste erheblich beeinträchtigt, die Sicherheit in Frage gestellt wird oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für das Busunternehmen unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber dem Busunternehmen bestehen in diesen Fällen nicht. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an das Busunternehmen zu richten. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.

§ 11 – Gerichtsstand und Erfüllungsort –
Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz des Busunternehmens.

Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann das Busunternehmen nur an seinem Sitz verklagt werden. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach dem Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist der Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Busunternehmens.
Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

§ 12 – Salvatorische Klausel –
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragspartner verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

§ 13 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; das gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

Stand 01.12.2015

Allgemeine ReisebedingungenPotsdamBus GmbH, Schopfheimer Allee 10, 14532 Kleinmachnow

 

1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseservice PotsdamBus GmbH, nachfolgend genannt „PotsdamBus“, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Alle Anmeldungen, ob persönlich, schriftlich oder telefonisch betrachten wir als verbindlich.
Sie bekommen eine Reiseanmeldung, welche innerhalb von 7 Tagen unterschrieben bei uns vorliegen muss. Somit ist der Reisevertrag zwischen Ihnen und PotsdamBus geschlossen. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, können wir von einer Reservierung Abstand nehmen. Die Vertragsverpflichtungen gelten für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
Für alleinreisende Jugendliche unter 18 Jahren muss bei Buchung die schriftliche Vollmacht/ das Einverständnis der Erziehungsberechtigten für den Reiseantritt Ihre Kindes vorliegen.

2. Zahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises (höchstens jedoch 250,00 € p.P.) zuzüglich etwaiger Versicherungstarife gefordert.
Bei Tagesfahrten erbitten wir eine Anzahlung von 10,00 € pro angemeldeter Person. Ausgenommen Tagesfahrten mit Eintrittskarten für öffentliche Veranstaltungen. Der Preis für diese Fahrten ist bei Buchung (spätestens jedoch eine Woche nach Buchung) zu entrichten.
Der Restbetrag muss ohne nochmalige Aufforderung bis spätestens 30Tage vor Reisebeginn in einer unserer Buchungsstellen beglichen werden. Daraufhin erhalten Sie Ihre vollständigen Reiseunterlagen.
Vertragsabschlüsse innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins bestehen nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und ein Reisepreis von 75,00 € p.P. nicht übersteigt.
Erfolgt die Bezahlung nicht vollständig und pünktlich, hat die PotsdamBus GmbH das Recht, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe entsprechender Rücktrittsgebühren zu verlangen. Bei Bezahlung über unser Konto beachten Sie bitte die Banklaufzeiten.

3. Leistungen, Preise
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung  in unserem Katalog sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung.
Bitte beachten Sie, dass bei Buchung eines halben Doppelzimmers eine Umwandlung in eine Einzelzimmerreservierung mit entsprechendem Zuschlag erfolgen muss, wenn kein zweiter Teilnehmer gefunden werden kann.
Wird ein 3-Bett-Zimmer gebucht, so kann das 3. Bett eine Zustellung sein.
Bitte beachten Sie bei Bestellung von Schiffskabinen die jeweiligen Bedingungen, welche bei den entsprechenden Fahrten ausgewiesen sind. Diese Angaben sind verbindlich.

4. Leistungs- und Preisänderung
Der Reiseveranstalter kann 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, Zuschläge und Preisänderungen aufgrund von Währungsschwankungen, Erhöhungen von Treibstoff- und Ölpreis usw. Sowie die Änderungen von Fahrtrouten aufgrund von Unruhen, Kriegsereignissen, behördlichen Verfügungen, Unwettern, Konkursanmeldungen etc. ergeben haben. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Eine zulässige Preisänderung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden. Über Leistungs- und Preisänderungen, sofern sie nicht lediglich geringfügig sind, werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen ggf. kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, wenn die Preiserhöhung 5 % des Gesamtpreises überschreitet.  Der Reisende hat sich unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters dazu zu erklären.

5. Rücktritt des Kunden
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen nehmen wir nur schriftliche Rücktrittserklärungen an, wobei das Eingangsdatum in unserem Reisebüro maßgebend ist. Wenn Sie zurücktreten, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unsere Rücktrittsgebühren für Mehrtagesfahrten betragen:
Vom Tage der Reiseanmeldung an bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 % = Anzahlungsbetrag
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 100%
des Reisepreises pro angemeldeten Reiseteilnehmer.
Unsere Rücktrittsgebühren für Tagesreisen mit Eintrittskarten in öffentlichen Veranstaltungen betragen vom Tage der Buchung an 100 % des Gesamtpreises.
Wird die Mehrtages- oder Tagesreise durch Sie nicht angetreten, so sind 100 % des Reisepreises zu zahlen. Dies gilt auch bei Krankheit und Vorlage eines Attestes.
Der Reisende kann verlangen, dass für ihn eine Ersatzperson in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu die Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann  dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson sowie der angemeldete Teilnehmer haften für den Reisepreis als Gesamtschuldner.
Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.

6. Umbuchungen
Auf Ihren Wunsch hin nehmen wir Änderungen der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden 20,00 € p.P. für Mehrtagesfahrten und  5,00 € p.P. Für Tagesfahrten als Bearbeitungsgebühr erhoben. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins und des Reiseziels bis 31 Tage vor Reisebeginn bei Mehrtagesfahrten und bis 23 Tage vor Reisebeginn bei Tagesfahrten.
Spätere Änderungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Bearbeitungsgebühren sind sofort fällig.

7. Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen bei Buchung Ihrer Reise, sich über die Versicherungsangebote zu informieren.
– Reise- Rücktrittskosten-Versicherung
– Super-Reise-Schutzbrief (bei Auslandsreisen)

8. Rücktritt des Veranstalters
Ist aus zwingenden Gründen (Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch unvorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung  von Unterkünften o.ä.) eine Reise vom Veranstalter nicht durchführbar, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen.
Ihnen werden andere Reiseangebote unterbreitet, die im finanziellen Rahmen und im Zeitraum Ihrer ursprünglich gebuchten Reise liegen. Können Sie diese nicht annehmen, werden Ihnen die angezahlten Beträge in voller Höhe ausgezahlt. Weiterer Anspruch ist ausgeschlossen. Der Reisenden hat sich nach Benachrichtigung durch den Veranstalter unverzüglich mit diesem in Verbindung zu setzen.  Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag bis 2 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen nicht erreicht wird. Es gelten o.g. Konditionen.

9. Gewährleistung, Haftung, Haftungsbeschränkung, Mitwirkungspflicht
Gewährleistung, Schadenersatz und Beschränkung der Haftung regeln sich nach den bei Drucklegung des Kataloges geltenden „Allgemeinen Reisebedingungen“ für Pauschalreisen des DRV, die bei uns eingesehen werden können.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Der Reisende ist  verpflichtet, bei evtl. auftretenden Reisestörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, um zur Behebung der Störung beizutragen, evtl. Schäden zu vermeiden und entstehende Schäden gering halten. Sollte es wider Erwartungen Grund zu Beanstandungen geben, sind diese durch den Reisegast an Ort und Stelle unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand erfordert. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich, d.h. Innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, den Leistungsträgern und dem Reiseveranstalter schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.
Unsere Fahrer und Betreuer sind nicht berechtigt, irgendwelche Schäden anzuerkennen.
Für Verlust, Vertauschen und Diebstahl oder Beschädigung der Gepäckstücke/ Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Gepäckversicherung.
Das zugelassene Frei- und Handgepäck bei Busreisen pro Erwachsenen ist auf maximal 20 kg beschränkt. Übergepäck sowie sperrige Gegenstände können abgelehnt werden. Skier und Rollstühle können befördert werden, müssen jedoch bei der Buchung mit angemeldet werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von PotsdamBus.

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisegast selbst verantwortlich. Informieren Sie sich bitte über die einschlägigen Bestimmungen!
Wir weisen Sie bei Buchung auf die entsprechenden Passerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung der Dokumente für das jeweilige Reiseland gern hin.
Wir empfehlen in jedem Fall das Mitführen eines Reisepasses.
Achten Sie darauf, dass die Dokumente für die Reise ausreichend Gültigkeitsdauer haben. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen sein, für manche Länder benötigen Sie einen eigenen Kinderpass (ab 10 Jahre mit Lichtbild).
Sollte der Kunde versäumen, seine persönlichen Voraussetzungen für die jeweilige Reise zu schaffen, so ist ein kostenloser Rücktritt von der Reise nicht möglich.

11. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Angaben in unserem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Berücksichtigung von Druck- und Rechenfehler behält sich der Reiseservice PotsdamBus vor.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Buchungseingänge. Körperliche Behinderung wird nach Möglichkeit berücksichtigt (Vorlage des Schwerbehindertenausweises). Wir weisen darauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz nicht besteht.
Mündliche Nebenabreden, die den Umfang vertraglicher Leistungen ändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Reisebedingungen gelte auch für zusätzliche ins Programm aufgenommene Fahrten, die nicht in Hauptkatalog aufgeführt sind.

12. Gruppenflüge
Bei allen Gruppenflügen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter (TUI, ITS, usw.), die wir Ihnen gern aushändigen.

 

FAQs