Allgemeine Reisebedingungen
1. Anmeldung, Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseservice PotsdamBus GmbH, nachfolgend genannt „PotsdamBus“, den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
Alle Anmeldungen, ob persönlich, schriftlich oder telefonisch betrachten wir als verbindlich.
Sie bekommen eine Reiseanmeldung, welche innerhalb von 7 Tagen unterschrieben bei uns vorliegen muss. Somit ist der Reisevertrag zwischen Ihnen und PotsdamBus geschlossen. Es gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Sollten Sie diese Frist nicht einhalten, können wir von einer Reservierung Abstand nehmen. Die Vertragsverpflichtungen gelten für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer.
Für alleinreisende Jugendliche unter 18 Jahren muss bei Buchung die schriftliche Vollmacht/ das Einverständnis der Erziehungsberechtigten für den Reiseantritt Ihre Kindes vorliegen.
2. Zahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Gesamtpreises (höchstens jedoch 250,00 € p.P.) zuzüglich etwaiger Versicherungstarife gefordert.
Bei Tagesfahrten erbitten wir eine Anzahlung von 10,00 € pro angemeldeter Person. Ausgenommen Tagesfahrten mit Eintrittskarten für öffentliche Veranstaltungen. Der Preis für diese Fahrten ist bei Buchung (spätestens jedoch eine Woche nach Buchung) zu entrichten.
Der Restbetrag muss ohne nochmalige Aufforderung bis spätestens 30Tage vor Reisebeginn in einer unserer Buchungsstellen beglichen werden. Daraufhin erhalten Sie Ihre vollständigen Reiseunterlagen.
Vertragsabschlüsse innerhalb 4 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises. Die Verpflichtung zur Aushändigung eines Sicherungsscheins bestehen nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und ein Reisepreis von 75,00 € p.P. nicht übersteigt.
Erfolgt die Bezahlung nicht vollständig und pünktlich, hat die PotsdamBus GmbH das Recht, seinerseits vom Vertrag zurückzutreten und Ersatzanspruch in Höhe entsprechender Rücktrittsgebühren zu verlangen. Bei Bezahlung über unser Konto beachten Sie bitte die Banklaufzeiten.
3. Leistungen, Preise
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in unserem Katalog sowie den Reiseunterlagen, insbesondere der Reisebestätigung.
Bitte beachten Sie, dass bei Buchung eines halben Doppelzimmers eine Umwandlung in eine Einzelzimmerreservierung mit entsprechendem Zuschlag erfolgen muss, wenn kein zweiter Teilnehmer gefunden werden kann.
Wird ein 3-Bett-Zimmer gebucht, so kann das 3. Bett eine Zustellung sein.
Bitte beachten Sie bei Bestellung von Schiffskabinen die jeweiligen Bedingungen, welche bei den entsprechenden Fahrten ausgewiesen sind. Diese Angaben sind verbindlich.
4. Leistungs- und Preisänderung
Der Reiseveranstalter kann 4 Monate nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, Zuschläge und Preisänderungen aufgrund von Währungsschwankungen, Erhöhungen von Treibstoff- und Ölpreis usw. Sowie die Änderungen von Fahrtrouten aufgrund von Unruhen, Kriegsereignissen, behördlichen Verfügungen, Unwettern, Konkursanmeldungen etc. ergeben haben. Dies gilt auch für Änderungen aufgrund von Druckfehlern und Irrtümern. Eine zulässige Preisänderung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden. Über Leistungs- und Preisänderungen, sofern sie nicht lediglich geringfügig sind, werden wir Sie unverzüglich in Kenntnis setzen und Ihnen ggf. kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, wenn die Preiserhöhung 5 % des Gesamtpreises überschreitet. Der Reisende hat sich unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters dazu zu erklären.
5. Rücktritt des Kunden
In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen nehmen wir nur schriftliche Rücktrittserklärungen an, wobei das Eingangsdatum in unserem Reisebüro maßgebend ist. Wenn Sie zurücktreten, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen.
Unsere Rücktrittsgebühren für Mehrtagesfahrten betragen:
Vom Tage der Reiseanmeldung an bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 10 % = Anzahlungsbetrag
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %
vom 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt 100%
des Reisepreises pro angemeldeten Reiseteilnehmer.
Unsere Rücktrittsgebühren für Tagesreisen mit Eintrittskarten in öffentlichen Veranstaltungen betragen vom Tage der Buchung an 100 % des Gesamtpreises.
Wird die Mehrtages- oder Tagesreise durch Sie nicht angetreten, so sind 100 % des Reisepreises zu zahlen. Dies gilt auch bei Krankheit und Vorlage eines Attestes.
Der Reisende kann verlangen, dass für ihn eine Ersatzperson in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es bedarf dazu die Mitteilung an den Reiseveranstalter. Dieser kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Ersatzperson sowie der angemeldete Teilnehmer haften für den Reisepreis als Gesamtschuldner.
Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
6. Umbuchungen
Auf Ihren Wunsch hin nehmen wir Änderungen der Reiseanmeldung (Umbuchung) vor. Dafür werden 20,00 € p.P. für Mehrtagesfahrten und 5,00 € p.P. Für Tagesfahrten als Bearbeitungsgebühr erhoben. Als Umbuchungen gelten Änderungen hinsichtlich des Reisetermins und des Reiseziels bis 31 Tage vor Reisebeginn bei Mehrtagesfahrten und bis 23 Tage vor Reisebeginn bei Tagesfahrten.
Spätere Änderungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Bearbeitungsgebühren sind sofort fällig.
7. Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen bei Buchung Ihrer Reise, sich über die Versicherungsangebote zu informieren.
- Reise- Rücktrittskosten-Versicherung
- Super-Reise-Schutzbrief (bei Auslandsreisen)
8. Rücktritt des Veranstalters
Ist aus zwingenden Gründen (Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch unvorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften o.ä.) eine Reise vom Veranstalter nicht durchführbar, sind wir berechtigt, die Reise abzusagen.
Ihnen werden andere Reiseangebote unterbreitet, die im finanziellen Rahmen und im Zeitraum Ihrer ursprünglich gebuchten Reise liegen. Können Sie diese nicht annehmen, werden Ihnen die angezahlten Beträge in voller Höhe ausgezahlt. Weiterer Anspruch ist ausgeschlossen. Der Reisenden hat sich nach Benachrichtigung durch den Veranstalter unverzüglich mit diesem in Verbindung zu setzen. Der Reiseveranstalter kann vom Reisevertrag bis 2 Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 35 Personen nicht erreicht wird. Es gelten o.g. Konditionen.
9. Gewährleistung, Haftung, Haftungsbeschränkung, Mitwirkungspflicht
Gewährleistung, Schadenersatz und Beschränkung der Haftung regeln sich nach den bei Drucklegung des Kataloges geltenden „Allgemeinen Reisebedingungen“ für Pauschalreisen des DRV, die bei uns eingesehen werden können.
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, so weit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Reisestörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, um zur Behebung der Störung beizutragen, evtl. Schäden zu vermeiden und entstehende Schäden gering halten. Sollte es wider Erwartungen Grund zu Beanstandungen geben, sind diese durch den Reisegast an Ort und Stelle unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Der Reiseveranstalter kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand erfordert. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstandungen unverzüglich, d.h. Innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, den Leistungsträgern und dem Reiseveranstalter schriftlich mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.
Unsere Fahrer und Betreuer sind nicht berechtigt, irgendwelche Schäden anzuerkennen.
Für Verlust, Vertauschen und Diebstahl oder Beschädigung der Gepäckstücke/ Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen den Abschluss einer Gepäckversicherung.
Das zugelassene Frei- und Handgepäck bei Busreisen pro Erwachsenen ist auf maximal 20 kg beschränkt. Übergepäck sowie sperrige Gegenstände können abgelehnt werden. Skier und Rollstühle können befördert werden, müssen jedoch bei der Buchung mit angemeldet werden und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung von PotsdamBus.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reisegast selbst verantwortlich. Informieren Sie sich bitte über die einschlägigen Bestimmungen!
Wir weisen Sie bei Buchung auf die entsprechenden Passerfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung der Dokumente für das jeweilige Reiseland gern hin.
Wir empfehlen in jedem Fall das Mitführen eines Reisepasses.
Achten Sie darauf, dass die Dokumente für die Reise ausreichend Gültigkeitsdauer haben. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen sein, für manche Länder benötigen Sie einen eigenen Kinderpass (ab 10 Jahre mit Lichtbild).
Sollte der Kunde versäumen, seine persönlichen Voraussetzungen für die jeweilige Reise zu schaffen, so ist ein kostenloser Rücktritt von der Reise nicht möglich.
11. Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Angaben in unserem Katalog entsprechen dem Stand der Drucklegung. Die Berücksichtigung von Druck- und Rechenfehler behält sich der Reiseservice PotsdamBus vor.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.
Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Buchungseingänge. Körperliche Behinderung wird nach Möglichkeit berücksichtigt (Vorlage des Schwerbehindertenausweises). Wir weisen darauf hin, dass ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Sitzplatz nicht besteht.
Mündliche Nebenabreden, die den Umfang vertraglicher Leistungen ändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Unsere Reisebedingungen gelte auch für zusätzliche ins Programm aufgenommene Fahrten, die nicht in Hauptkatalog aufgeführt sind.
12. Gruppenflüge
Bei allen Gruppenflügen gelten die Bedingungen der jeweiligen Veranstalter (TUI, ITS, usw.), die wir Ihnen gern aushändigen.



